11.06.2024 – Beschaffung in Hochschule, Krankenhaus und Forschungsinstitut – u. a. Ausnahmen, Dokumentation von Alleinstellungsmerkmalen und Tipps zur Wertung

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Datum/Zeit
Date(s) - 11.06.2024
10:00 am - 4:00 pm

Veranstaltungsort
Industrie- und Handelskammer Magdeburg

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11.06.2024 – Beschaffung in Hochschule, Krankenhaus und Forschungsinstitut

Eine Faustregel besagt: ¾ des monetären Beschaffungsvolumens müssen im offenen Verfahren oder öffentlicher Ausschreibung vergeben werden. Auf die Beschaffung in Hochschule, Krankenhaus und Forschungsinstitut ist diese Faustregel wegen der teilweise speziellen Bedarfe möglicherweise nicht anwendbar. Gleichwohl gilt aber auch in den besonderen Bedarfssituationen das allgemeine Vergaberecht. Daher gilt z.B. der Vorrang der öffentlichen Ausschreibung (oder der beschränkten Ausschreibung nach Teilnahmewettbewerb) und der Grundsatz der Produkt- und Markenneutralität. Um den besonderen Bedarfssituationen in Hochschule, Krankenhaus und Forschungsinstitut gerecht zu werden, müssen also die zutreffenden Ausnahmen im Vergaberecht identifiziert, richtig angewendet und überzeugend richtig begründet werden.

Die Veranstaltung behandelt auf der Basis typischer Anwendungsfälle insbesondere Ausnahmen vom Vergaberecht (z.B. Forschungsleistungen), Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht (z.B. Alleinstellungsmerkmale und Dringlichkeit) und Ausnahmen vom Grundsatz der Produkt- und Markenneutralität. Es wird dargestellt, wie derartige Beschaffungen richtig vorzubereiten (Bedarfsermittlung und Markterkundung), zu begründen und zu dokumentieren sind (z.B. Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten, Vergabevermerk).

Maßstab der Veranstaltung sind Verständlichkeit und Praxisnähe!

Fragen sind herzlich willkommen!

Aus dem Inhalt:

  • IT-Beschaffungen, Projekte: Schätzung des Auftragswerts – funktionaler Zusammenhang vs. (un-)gleichartige Lieferleistungen
  • Vorbereitung der Beschaffung – Bedarfsermittlung, Markterkundung
  • Teststellung – richtiges Verfahren
  • Lieferleistung vs. Dienstleistungen: Bestimmung der Leistungsart
  • Forschungsleistungen – Nutzung der Ausnahme vom Vergaberecht in der Praxis
  • Schulungen, Konferenzen, Workshops, Catering – Nutzung von vergaberechtlichen Privilegierungen
  • Alleinstellungsmerkmale (z.B. USP und Standardisierung in Forschungsverbünden)
  • Dringlichkeit (u.a. Projektlaufzeiten)
  • Ingenieure, Architekten, Dolmetscher – Sonderregeln für freiberufliche Leistungen?
  • Wertung: richtige Dokumentation
  • Nichtvorliegen von Interessenkonflikten: Dokumentation

Termine/Veranstaltungsort: 11.06.2024 – 10:00 bis 16:00 Uhr in der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg

Referent: Herr Prof. Dr. Christopher Zeiss

Seminarentgelt: 280,00 €

Option: 250,00 € ab 2. Teilnehmer

Das Entgelt ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

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Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Ansprechpartnerin: Antje Poschmann
E-Mail: seminare@sachsen-anhalt.abst.de
Telefon: 0391/ 62 30 – 446
Fax: 0391/ 62 30 – 447

 

Anmeldungen werden so zeitig wie möglich erbeten. Die Bestätigung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Das Seminarentgelt wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt. Teilnahmebescheinigungen werden nur auf Nachfrage erstellt.

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