Vorteile der Präqualifizierung
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Vorteile für Unternehmen
Öffentliche Auftraggeber verlangen bei ihren Auftragsvergaben nach VOL/A, VOB/A und freiberuflichen Leistungen regelmäßig diverse Nachweise bzw. Bescheinigungen für die Prüfung der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Unternehmens.
Für die Firmen bedeutet dies, dass sie bei jeder Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag immer wieder die gleichen Dokumente aktuell und vollständig einreichen müssen.
Mit der Präqualifizierung im regionalen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Unternehmen die Leistungen im Sinne der VOL/A, Bauleistungen im Sinne der VOB/A oder freiberufliche Leistungen erbringen sowie im bundesweit agierenden AVPQ für Firmen sowie Handwerksunternehmen als Mischbetriebe (Bau-, Liefer- und Dienstleistungen) die Leistungen nach der VOL bzw. freiberufliche Leistungen anbieten, werden die unternehmensbezogenen Nachweise bereits vorab geprüft, durch ein Zertifikat der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt im ULV bestätigt und im Anschluss wird durch ein Zertifikat die Eintragung im amtlichen Verzeichnis durch die Industrie- und Handelskammer Magdeburg bescheinigt. Damit gilt die unternehmensbezogene Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Dauer eines Jahres als erbracht.
Zu beachten ist hierbei, dass auftragsbezogene Nachweise, beispielsweise der Nachweis über eine bestimmte Versicherung oder der Nachweis eines Qualitätsmanagementverfahrens, die von der Vergabestelle in der Bekanntmachung mitgeteilt werden, müssen zusätzlich neben dem Zertifikat mit dem Angebot vorgelegt werden.
Für registrierte Unternehmen ergeben sich durch die Zertifizierung folgende Vorteile:
- eine höhere Rechtssicherheit
- Fehlerminimierung / formale Ausschlussgründe werden erheblich minimiert (Praxiserfahrung: Bieter vergessen Einzelnachweise oder die Aktualität entspricht nicht mehr den Anforderungen)
- Kosteneinsparung
- Aufwandsminimierung bei der Erstellung von Angeboten
- Chancenerweiterung.
Vorteile für Vergabestellen
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen haben die Beschaffer zu prüfen, ob die Unternehmen die unternehmensbezogenen Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. §§ 6 VOL/A, §§ 6, 6a VOB/A bzw. § 43 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vollständig, aktuell und in gültiger Form erbracht haben.
Im Zuge des Bürokratieabbaus bietet die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt Unternehmen die Möglichkeit der Präqualifizierung im regionalen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) und in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Magdeburg dem bundesweiten AVPQ an. Grundlage hierfür ist der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.11.2008 – 41-32570/3, veröffentlicht im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 16/2009 vom 11.05.2009 sowie § 48 Abs. 8 VgV. Danach sind die Vergabestellen im Land Sachsen-Anhalt gehalten, in ihren Bekanntmachungen der Bieterseite mitzuteilen, dass dieZertifikate des ULV und/oder AVPQ anerkannt weden.
Die Anerkennung des regionalen ULV bei VOB-Vergaben liegt im Ermessen der Vergabestelle.
Die unternehmenskundlichen Daten und die Nachweise der zertifizierten Firmen werden für die Öffentlichen Auftraggeber auf elektronischen Datenbanken zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Der Zugriff auf diese Datenbanken ist für die Vergabestellen kostenfrei.
Auf der Datenbank des regionalen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) www.pq-abst.de finden sich neben den von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt zertifizierten Firmen auch Unternehmen aus Brandenburg und Thüringen wieder. Die Daten und Nachweise einer Firma, deren Zertifikatsnummer dem Öffentlichen Auftraggeber bekannt ist, sind über diese Zertifikatsnummer direkt abrufbar. Um einen Zugriff auf die übrigen registrierten Firmen erhalten zu können, ist die Anforderung von Logindaten bei der Auftragsberatungsstelle erforderlich. Ein entsprechender Antrag steht unten zum Download zur Verfügung.
Die Präqualifizierungsdatenbank PQ-VOL www.pq-vol.de agiert bis zum 30.09.2018 bundesweit.Der Zugriff auf die unternehmenskundlichen Daten der zertifizierten Firmen ist nicht passwortgeschützt. Für die Einsichtnahme der hinterlegten Nachweise der Unternehmen ist jedoch die Kenntnis der Zertifikatsnummer erforderlich.
Bei Kenntnis von Änderungen an den Eintragungsvoraussetzungen (z.B. bei Insolvenz) werden die Unternehmen umgehend gesperrt. Hierzu erfolgt durch die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt regelmäßig eine Insolvenzprüfung der zertifizierten Unternehmen.
Auftragsbezogene Nachweise, die nicht Bestandteil des regionalen ULV bzw. des bundesweiten AVPQ sind, müssen von den Öffentlichen Auftraggebern zusätzlich in der Bekanntmachung aufgeführt werden. Dies können z.B. Nachweise über eine angemessene Versicherung, eine Referenzliste von vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre unter Angabe von Ansprechpartner, Wertvolumen und Telefonnummern oder aber auch Nachweise über bestimmte Qualitätssicherungsverfahren sein.
Einen Überblick über die Nachweise, die Grundlage der jeweiligen Zertifizierung sind, erhalten Sie unter dem Navigationspunkt „Präqualifizierung von Unternehmen im ULV und AVPQ“.
Zusammengefasst ergeben sich aus der Präqualifizierung von Unternehmen folgende Vorteile für die Vergabestellen:
- eine wesenlich höhere Rechtssicherheit
- formale Ausschlussgründe – auch von interessanten Angeboten – werden erheblich minimiert
- Aufwand der Beschaffung und der Prüfung der Einzelnachweise wird reduziert
- erhebliche Kostenersparnis
- Bürokratieabbau.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.