20.05.2025 – Vergaberecht für Fördermittelempfänger

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Datum/Zeit
Date(s) - 20.05.2025
10:00 am - 4:00 pm

Veranstaltungsort
Industrie- und Handelskammer Magdeburg

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20.05.2025 – Vergaberecht für Fördermittelempfänger

Verbilligtes Gewerbegrundstück, Zuschuss für Bau einer Chip-Fabrik, Bürgschaft für Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten, Glasfaser-Internet im gesamten Gemeindegebiet, Ladesäule im Gewerbegebiet, Produktionskostenzuschuss für Netflix-Serie, Elektro-LKW für Spedition, Energieeffizienz- und Gründungsberatung, Defizitausgleich für Schwimmbad und Schlittschuhhalle sowie PV-Anlage und Stromspeicher: Fördermittel, Öffentliche Zuschüsse, Bürgschaften, verbilligte Kredite und Grundstücke sowie verschiedenste Vergünstigungen helfen beim Aufbau neuer Branchen, finanzieren die Daseinsvorsorge und erleichtern Kommunen und Unternehmen, aber auch normalen Bürgerinnen und Bürgern Investitionen aller Art.

Allerdings sind derartige „Beihilfen“ nach Art. 107 Abs. 1 AEUV im Grundsatz verboten und müssen zurückgezahlt werden. Daher müssen die Weichen vor der Gewährung der Beilhilfen richtiggestellt werden, um Rückforderungen und Kürzungen von Fördermitteln zu vermeiden.

Das Seminar gibt zunächst einen verständlichen Überblick über das komplexe EU-Beihilfenrecht. Mit zahlreichen Beispielsfälle werden Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen sowie die Ausnahmeregelungen dargestellt. In einem Workshop-Teil werden gemeinsam ausgewählte Fördermittelfälle gelöst.

 Übermitteln Sie gern schon vorab Fallgestaltungen und Fragen!

 Aus dem Inhalt:

  • Begriff der „Beihilfe“ und Anwendung auf zahlreiche Beispielsfälle: z.B. Verkauf von vergünstigten Gewerbeimmobilien durch Kommunen und Investitionskostenzuschüsse durch Land und staatliche Förderbanken
  • „begünstigende Wirkung“: Von „Altmark-Trans“ bis zum „Private-Investor“-Test
  • Notifizierungspflicht und Durchführungsverbot in der Praxis
  • Ablauf einer Notifizierung und der Beihilfenkontrolle
  • Rückzahlungspflichten und seltene Ausnahmen davon
  • Binnenmarktrelevanz bei Sport- und Freizeiteinrichtungen
  • „De-Minimis“-Regelungen
  • Bedeutung von EU-Sekundärrecht und Übersicht über die zahlreichen Sonderregelungen zu Begriffsbestimmungen (z.B. KMU), Freistellungen und Ausnahmen (z.B. AGVO und DAWI)
  • Übersicht über allg. Ausnahmen und die Freistellungstatbestände aus der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), z.B. Forschungsförderung und Rettungsbeihilfen
  • Sonderregeln für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Unteresse (DAWI) – und ihre Bedeutung für die kommunale Verwaltungspraxis
  • Vermeidung von Überkompensationen: Wettbewerbliche Verfahren / Ausschrei-bung und „Altmark-Trans“
  • Besondere Transparenzerfordernisse aus AGVO & Co.
  • Gestaltung eines Betrauungsaktes

Termin/Veranstaltungsort: 20.05.2025 – 10:00 bis 16:00 Uhr – Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg

Referent: Herr Prof. Dr. Christopher Zeiss

Seminarentgelt: 280,00 €

Option: 250,00 € ab dem 2. Teilnehmer

Das Entgelt ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Anmeldeformular

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Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Ansprechpartnerin: Antje Poschmann
E-Mail: seminare@sachsen-anhalt.abst.de
Telefon: 0391/ 62 30 – 446
Fax: 0391/ 62 30 – 447

Anmeldungen werden so zeitig wie möglich erbeten. Die Bestätigung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Das Seminarentgelt wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt. Teilnahmebescheinigungen werden nur auf Nachfrage erstellt.

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