10.12.2024 – Datenschutz und KI im Vergabeverfahren – Chancen und neue Herausforderungen

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Datum/Zeit
Date(s) - 10.12.2024
10:00 am - 4:00 pm

Veranstaltungsort
Industrie- und Handelskammer Magdeburg

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10.12.2024 – Datenschutz und KI im Vergabeverfahren – Chancen und neue Herausforderungen

KI (Künstliche Intelligenz) soll helfen, Routineaufgaben zu erledigen – und kann es erleichtern, Begründungen zu fertigen. Dies macht eine Anwendung im Vergabeverfahren attraktiv, schließlich kosten Routineaufgaben und das Schreiben von Begründungen die meiste Zeit. Aber ist das rechtlich überhaupt zulässig: darf der Auftraggeber Entscheidungen / Begründungen / Verfahrensschritte an eine KI „outsourcen“? Wird das Vier-Augen-Prinzip auch bei Einsatz der KI gewahrt? Was ist mit dem Datenschutz, z.B. weil die KI „Cloud Computing“ nutzt?

Und überhaupt: Datenschutz und Datensicherheit im Vergabeverfahren: Viele Auftraggeber und Bieterunternehmen haben noch nicht erkannt, dass bei Vergabeverfahren neben dem Vergaberecht auch Datenschutz und Datensicherheit (also insbesondere DSGVO und Geschäftsgeheimnisgesetz – GeschGehG) gelten. Daraus ergeben sich Anforderungen an die Durchführung des Verfahrens, die Aufbereitung der Angebote und die notwendigen Vergabeunterlagen.

In dem Seminar wird mit praktischen Beispielen dargestellt, welche Verpflichtungen sich für Auftraggeber und Auftragnehmer im Vergabeverfahren aus dem Wechselspiel von DSGVO, GeschGehG sowie Vergabe-, Haushalts- und Fördermittelrecht ergeben.

Das Seminar zeigt anhand praktischer Beispiele Risiken auf und liefert praktisch umsetzbare Lösungen für den Einsatz von KI und die Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, Datenschutz und Datensicherheit im Vergabeverfahren.

Fragen sind herzlich willkommen!

Aus dem Inhalt:

  • KI im Vergabeverfahren: In der Markterkundung, in der Auftragswertschätzung, in der Verfahrenswahl, in der Wertung etc.
  • Outsourcing an KI: Entscheidungen / Begründungen / Verfahrensschritte
  • Vier-Augen-Prinzip und KI
  • Datenschutz und Datensicherheit in der Vorbereitung von Vergabeverfahren und Angeboten
  • Ausländische Anbieter in der Beschaffung
  • Standardvertragsklauseln (SCCs), AV-Vertrag und EVB-IT
  • „Safe Harbor“, „Privacy Shield“, „EU-US Privacy-Framework“ vs. „Schrems“
  • Was darf bei Referenzen, für die Wertung und für die Vertragsausführung geprüft werden?
  • Tipps für Akteneinsichtsrecht und Nachprüfungsverfahren
  • Gremienentscheidungen in der Verfahrensdokumentation
  • Informationspflicht nach Art. 12 – 14 DSGVO im Vergabeverfahren
  • E-Mail im Vergabeverfahren
  • Datensparsamkeit vs. Nachweispflichten im Fördermittelbereich

Termin/Veranstaltungsort: 10.12.2024 – 10:00 bis 16:00 Uhr – Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg

Referent: Herr Prof. Dr. Christopher Zeiss

Seminarentgelt: 280,00 €

Option: 250,00 € ab dem 2. Teilnehmer

Das Entgelt ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Anmeldeformular

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei:

Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Ansprechpartnerin: Antje Poschmann
E-Mail: seminare@sachsen-anhalt.abst.de
Telefon: 0391/ 62 30 – 446
Fax: 0391/ 62 30 – 447

Anmeldungen werden so zeitig wie möglich erbeten. Die Bestätigung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Das Seminarentgelt wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt. Teilnahmebescheinigungen werden nur auf Nachfrage erstellt.

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