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neue Auftragswerteverordnung Land Sachsen-Anhalt

Im Anhang finden Sie die neue Auftragswerteverordnung für das Land Sachsen-Anhalt, welche ab dem 02.012023 bis zum 31.12.2023 gültig ist. UVgOAuftrWV_ST Unter dem nachstehenden Link hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt die Verordnung veröffentlicht https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-UVgOAuftrWVSTrahmen  

neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2022

Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2022 angepasst. Ab dem 01.01.2022 gelten folgende EU-Schwellenwerte (in Euro): ab 01.01.2022 Bauleistungen 5.382.000 Liefer-und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber 215.000 Konzessionen 5.382.000 Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden 140.000 Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden 431.000 Liefer- und …

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