neue Auftragswerteverordnung Land Sachsen-Anhalt

Im Anhang finden Sie die neue Auftragswerteverordnung für das Land Sachsen-Anhalt, welche ab dem 02.012023 bis zum 31.12.2023 gültig ist. UVgOAuftrWV_ST Unter dem nachstehenden Link hat die Landesregierung Sachsen-Anhalt die Verordnung veröffentlicht https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-UVgOAuftrWVSTrahmen  

Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt

Unter dem nachfolgenden Link ist das Tarifttreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt abrufbar, welches am 13.12.2022 verkündet worden ist und zum 01.03.2023 in Kraft tritt: https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-TariftVergabeGSTrahmen TariftVergabeG_ST 14.12.2022    

UPDATE zur Verfügbarkeit der Webseite des AMTLICHEN VERZEICHNIS FÜR PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN (AVPQ)

Ab dem 16. Januar 2023 ist die Antragstellung zur Eintragung in das amtliche Verzeichnis für präqualifizierte Unternehmen über den Link https://amtliches-verzeichnis.ihk.de wieder möglich. Die Recherche/Suche über die Webseite ist ab dem 23. Januar 2023 wieder verfügbar. Die Ausstellung der Bescheinigung über die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) ist für Sachsen-Anhalt weiterhin möglich.

neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2022

Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2022 angepasst. Ab dem 01.01.2022 gelten folgende EU-Schwellenwerte (in Euro): ab 01.01.2022 Bauleistungen 5.382.000 Liefer-und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber 215.000 Konzessionen 5.382.000 Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden 140.000 Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden 431.000 Liefer- und …

neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2022 Read More »

Scroll to Top