Datum/Zeit
Date(s) - 05.03.2024
10:00 am - 4:00 pm
Veranstaltungsort
Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Kategorien Keine Kategorien
05.03.2024 – E-Vergabe, eForms
Problem:
Die Beschaffungspraxis befindet sich durch die E-Vergabe im Umbruch: Auftraggeber werden zur E-Vergabe verpflichtet, Bieter dazu, Angebote elektronisch einzureichen.
Für den Unterschwellenbereich in Sachsen-Anhalt endet die letzte Übergangsfrist am 29. Februar 2024! Im Oberschwellenbereich endeten die letzten Übergangsfristen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bereits vor einigen Jahren. Seit dem 25. Oktober 2023 ist die Verwendung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) verpflichtend. Auftraggeber und Bieter müssen also zahlreiche neue Pflichten erfüllen. So müssen insbesondere Vergabeunterlagen online bereitgestellt werden und Angebote müssen verschlüsselt sein.
Mit der E-Vergabe entstehen daher neue Fehlerquellen. Was ist, wenn die Unterlagen nicht abgerufen werden können, noch eine Registrierung oder gar ein Entgelt verlangt wird? Wie viele „Klicks“ sind überhaupt bis zum Download der Vergabeunterlagen zumutbar? Welche Folgen hat es, wenn Angebote verspätet, unverschlüsselt oder im falschen Dateiformat übermittelt werden? Wem sind Fehler bei dem Kommunikationsvorgang zuzurechnen? Wie ist mit Angeboten umzugehen, die über E-Mail oder einen Kommunikationskanal der E-Vergabe-Lösung eingegangen sind? Zur E-Vergabe gibt es bereits eine umfangreiche Spruchpraxis der Vergabenachprüfungsinstanzen.
Lösung:
Unser Seminar hilft Auftraggebern und Bietern beim Einstieg in die E-Vergabe. Maßstab der Veranstaltung sind Verständlichkeit und Praxisnähe. Das didaktische Konzept zeigt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass für ein Grundverständnis der E-Vergabe weder Informatik- noch Jura-Studiums notwendig sind, sondern dass auch der gesunde Menschenverstand reicht.
In der Regel wird in der E-Vergabe nämlich nur elektronisch nachzubilden versucht, was schon für die Papiervergabe galt (z. B. Geheimwettbewerb). Mit zahlreichen Praxisbeispielen werden die typischen Problemstellungen der E-Vergabe vorgestellt und – auf der Basis aktueller Rechtsprechung – Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Fragen aus dem Teilnehmerkreis sind willkommen!
Aus dem Inhalt:
- E-Vergabe i. S. d. des neuen Vergaberechts / Reichweite der Pflicht zur E-Vergabe / Übergangsregelungen / Pflichten im Unterschwellenbereich
- Alle Unterlagen Online / Registrierungszwang und Gebühren
- Verpflichtung zur Verwendung elektronischer Standardformulare („eForms“) und „Bekanntmachungsservice“
- Onlinezugangsgesetz (OZG) und öffentliche Beschaffung
- Notwendige Inhalte der Bekanntmachung / Wie viele „Klicks“ bis zum Download der Vergabeunterlagen?
- Zugang zu geänderten Vergabeunterlagen u. Antworten auf Bieterfragen
- elektronische Signatur u. elektronisches Siegel / Textform / Verschlüsselung
- Wie ein elektronisches Angebot einreichen?
- Umgang mit Übermittlungsfehlern / Verspätung / fehlender Verschlüsselung
- Gesetzliche Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit / Reichweite und Folgerungen aus EU-DSGVO, BDSG – neu, LDSG – neu etc. / technische Möglichkeiten (Verschlüsselung, VPN u.s.w.)
- Angebote über E-Mail oder einen Kommunikationskanal der E-Vergabe-Lösung
- Vorinformation gemäß § 134 GWB / § 19 Abs. 1 TVergG LSA über das E-Vergabeportal
- Aktuelle Rechtsprechung und neue technische Entwicklungen
Termin/Veranstaltungsort: 05.03.2024 – 10:00 bis 16:00 Uhr – Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg
Referent: Herr Prof. Dr. Christopher Zeiss
Seminarentgelt: 280,00 €
Option: 250,00 € ab dem 2. Teilnehmer
Das Entgelt ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Anmeldeformular
Bei Rückfragen melden Sie sich bitte bei:
Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Ansprechpartnerin: Antje Poschmann
E-Mail: seminare@sachsen-anhalt.abst.de
Telefon: 0391/ 62 30 – 446
Fax: 0391/ 62 30 – 447
Anmeldungen werden so zeitig wie möglich erbeten. Die Bestätigung erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Das Seminarentgelt wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt. Teilnahmebescheinigungen werden nur auf Nachfrage erstellt.
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