neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026

Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2026 angepasst. Ab dem 01.01.2026 gelten folgende EU-Schwellenwerte (in Euro):

ab 01.01.2026
Bauleistungen 5.404.000 Euro  (bisher 5.538.000 Euro)
Liefer-und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber 216.000 Euro (bisher 221.000 Euro)
Konzessionen 5.404.000 Euro  (bisher 5.538.000 Euro)
Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden 140.000 Euro (bisher 143.000 EUR)
Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden 432.000 Euro (bisher 443.000 Euro)
Liefer- und Dienstleistungen –Verteidigung/Sicherheit – Obere und oberste Bundesbehörden 432.000 Euro (bisher 443.000 Euro)
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber

*Eine Anpassung des Schwellenwertes für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht.

750.000*
Nach oben scrollen
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.