neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2026

Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2026 angepasst. Ab dem 01.01.2026 gelten folgende EU-Schwellenwerte (in Euro):

ab 01.01.2026
Bauleistungen 5.404.000 Euro  (bisher 5.538.000 Euro)
Liefer-und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber 216.000 Euro (bisher 221.000 Euro)
Konzessionen 5.404.000 Euro  (bisher 5.538.000 Euro)
Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden 140.000 Euro (bisher 143.000 EUR)
Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden 432.000 Euro (bisher 443.000 Euro)
Liefer- und Dienstleistungen –Verteidigung/Sicherheit – Obere und oberste Bundesbehörden 432.000 Euro (bisher 443.000 Euro)
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber

*Eine Anpassung des Schwellenwertes für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht.

750.000*
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