neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2024

Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2024 angepasst. Ab dem 01.01.2024 gelten folgende EU-Schwellenwerte (in Euro):

  ab 01.01.2024
Bauleistungen 5.538.000
Liefer-und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber 221.000
Konzessionen 5.538.000
Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden 143.000
Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden 443.000
Liefer- und Dienstleistungen –Verteidigung/Sicherheit – Obere und oberste Bundesbehörden 443.000
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber

*Eine Anpassung des Schwellenwertes für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht.

750.000*
Nach oben scrollen