Datum/Zeit
Date(s) - 15.02.2022
10:00 am - 4:00 pm
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02. – 15.02.2022 – ONLINE – Vergaberecht für Fördermittelempfänger
Konzept:
Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Forschung und Tourismus – viele Projekte sind ohne Fördermittel nicht mehr denkbar. Doch das Geld kommt nicht bedingungslos. Zu den Fördermitteln gehört typischerweise die Auflage, Vergaberecht zu beachten: Für viele Fördermittelempfänger ist dies mittlerweile ein gefährlicher, undurchdringlicher Dschungel. Zunehmend hat sich für Zuwendungsempfänger dabei die Verwendungsnachweisprüfung zu einer Art „Superrevisionsinstanz“ entwickelt, die peinlich genau die Beachtung aller Verfahrensvorschriften durchsetzt. Jeder Fehltritt des Fördermittelempfängers hat einen Preis. Und dieser Preis ist hoch! Beispielsweise kann ein Dokumentationsmangel oder der Verzicht auf die vergaberechtlich gebotene Aufteilung in Lose schon die Rückforderung von 25% der Fördersumme bedeuten. Die Wahl der falschen Verfahrensart – oder eine unzureichende Begründung für die gewählte Verfahrensart – führen zu Rückforderungen i. H. v. 50% – 100% der Fördersumme. Doch nicht genug damit: Der Rückzahlungsanspruch ist in erheblicher Höhe zu verzinsen. Zudem kann die Förderung zukünftiger Projekte gestrichen werden. Das Seminar soll Ihnen helfen, einen Weg durch den Dschungel zu finden.
Fragen aus dem Teilnehmerkreis sind willkommen!
Aus dem Inhalt:
I. Fördermittelbescheide und Vergaberecht
- Auftraggeber und/oder Fördermittelempfänger?
- Zuwendungsbescheide, ANBest-P, ANBest-G, ANBest-I
- Verbindlichkeit / Anfechtbarkeit der Bescheide und Auflagen
- Besonderheiten bei EU-Förderungen (EFRE, ESF, ELER, LEADER)
- Aktenaufbewahrungsfristen?
- Bedeutung der Binnenmarktrelevanz
- Verhältnis der Bescheide zu anderen Rechtsgrundlagen des Vergaberechts (insbes. EU-Recht, GWB, VgV, UVgO, SektVO, VOB/A, Landesvergabegesetz – LVG LSA, Haushaltsrecht)
II. Vergaberecht – verständlich auch für Nichtjuristen
- Allgemeine Prinzipien des Vergaberechts (Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung, Transparenz, Wettbewerb, Verhältnismäßigkeit)
- Ausnahmetatbestände (z. B. Grundstückskauf, Inhouse-Vergaben und Verwaltungszusammenarbeit)
- Bedeutung und Inhalt des Vergabevermerks / der Vergabeakte
III. Vergabevorbereitung
- Bedarfsermittlung, Markterkundung, Schätzung des Auftragswerts und Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Schätzung des Auftragswerts
- Passendes Vergabeverfahren (z. B. freihändige Vergabe Verhandlungsverfahren bei Alleinstellungsmerkmalen)
- Ablauf eines Vergabeverfahrens, insbes. Verhandlungsverfahren / freihändige Vergabe
IV. Richtige Vergabeunterlagen
- Anforderungen an die Leistungsbeschreibung
- Produkt- und Markenneutralität vs. Leistungsbestimmungsrecht
- Barrierefreiheit, Energieeffizienz
- Besonderheiten bei freiberuflichen Leistungen, z. B. Folgen des EuGH-Urteils zur HOAI
V. Bekanntmachung und elektronische Kommunikation
- Wo und wie bekanntmachen?
- Pflicht zur eVergabe
- Rechtsfolgen bei Fehlern
VI. Zuschlagsentscheidung
- Eignungsprüfung
- Ausschluss (inkl. MiLoG, AEntG, AufenthaltsG, SchwarzArbG)
- Zuschlagskriterien (unter Berücksichtigung der Regelungen zur Energieeffizienz) und Wertungsmethoden (Wertungsmatrix und Richtwertmethode nach UfAB VI)
VII. Vergaberechtliche Prüfung von geförderten Projekten
- Arbeitsweise der Prüfbehörden
- Klassifizierung von Vergaberechtsverstöße (schwere und minderschwere Vergaberechtsverstöße)
- Rückforderung von Fördermitteln (inkl. aktueller Rückforderungsrecht-sprechung) – die „Preisliste“ für Fehler
- Höhe der Rückforderungen nach „Finanzkorrektur“-Beschluss der EU-Kommission
Termin/Veranstaltungsort: 15.02.2022, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr als Online-Seminar
Referent: Herr Prof. Dr. Christopher Zeiss
Seminarentgelt: 200,00 €
Option: 165,00 € ab 2. Teilnehmer
Das Entgelt ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Anmeldeformular
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E-Mail: seminare@sachsen-anhalt.abst.de
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Fax: 0391/ 62 30 – 447
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