Datum/Zeit
Date(s) - 30.11.2021
10:00 am - 4:00 pm
Kategorien Keine Kategorien
Problem:
Schreibtische und PC, SAP-Beratung und Datenmigration, Fahrzeugkauf, Leasing und Versicherung bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen gelten mit VgV, VOL/A / UVgO, VOL/B und EVB-IT ganz eigene Regelungen. So brauchen z. B. bei der Berechnung des Auftragswerts nicht zwingend alle Lose addiert zu werden. Hingegen muss bei Rahmenverträgen vom höchsten denkbaren Beschaffungsvolumen ausgegangen werden – und dieses nach Möglichkeit auch beziffert werden. Zudem überlagern und ersetzen die EVB-IT teilweise Leistungsbeschreibung sowie das allgemeine Vertragsrecht. Gleichzeitig gibt es auch bei der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen die gleichen Fragen wie bei allen anderen Beschaffungen auch, z. B. Markterkundung und Projektanten-Problematik, Öffentliche Ausschreibung oder freihändige Vergabe/Verhandlungsvergabe, markenneutrale Leistungsbeschreibung versus Leistungsbestimmungsrecht, Pflicht zur Aufteilung in Lose versus Wirtschaftlichkeit, unterschiedliche Regelungen oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte – und Kleinstaaterei im Unterschwellenbereich.
Lösung:
Unser Seminar hilft beim Einstieg in die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen – aber auch erfahrene Beschaffer haben durch Aktualität und Praxisbeispiele einen Know-How-Gewinn. Maßstab der Veranstaltung sind Verständlichkeit und Praxisnähe. Das didaktische Konzept zeigt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass für ein Grundverständnis des Beschaffungsverfahrens statt eines Jura-Studiums (meist) auch der gesunde Menschenverstand reicht. Mit zahlreichen Praxisbeispielen werden sie durch die einzelnen Phasen des Vergabeverfahrens geleitet und erhalten dabei einen Überblick über rechtliche Anforderungen und Fallstricke.
Auf aktuelle Rechtsprechung (z. B. zum Nachfordern von Produktangaben und zur E- Vergabe) wird ebenso eingegangen wie auf den praktischen Umgang mit der Konjunktur (z. B. insbes. Voraussetzungen einer berechtigten Aufhebung).
Fragen aus dem Teilnehmerkreis sind willkommen!
Aus den Inhalten:
• Anwendbares Recht (GWB, VgV, LVG LSA, VOL/A / UVgO, Haushaltsrecht)
• Schätzung des Auftragswerts (insb. funktionaler Zusammenhang vs. „Gleichartigkeit“ der Lieferleistung)
• Öffentliche Ausschreibung / Offenes Verfahren – oder? Wahl des richtigen Vergabeverfahrens
• Insbesondere Umgang mit Alleinstellungsmerkmalen
• Ablauf der Verfahren, insbesondere des Verhandlungsverfahrens / der Freihändigen Vergabe / der Verhandlungsvergabe
• „Change-Request“ etc. – Vertrags- / Auftragsänderung
• Markterkundung / Marktdialog / Teststellung und Projektanten-Problematik
• Bedeutung der Leistungsbeschreibung
• Produkt- und Markenneutralität
• Besonderheiten bei Rahmenverträgen
• VOL/B und EVB-IT
• Zulässige Eignungsanforderungen
• Anforderungen an die Bekanntmachung
• Wertung der Angebote, „Schulnoten“-Rechtsprechung und notwendige Transparenz
• Wertung nach der Richtwertmethode – wie funktioniert das?
• Aufhebung, z.B. Aufgreifschwelle
Termin/Veranstaltungsort: 30.11.2021, 10:00 bis 16:00 Uhr
Referent: Herr Prof. Dr. Christopher Zeiss
Seminarentgelt*: 200,00 €
Option: 165,00 € ab 2. Teilnehmer
Das Entgelt ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Anmeldeformular
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Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Ansprechpartnerin: Antje Poschmann
E-Mail:seminare@sachsen-anhalt.abst.de
Telefon:0391/ 62 30 – 446
Fax:0391/ 62 30 – 447
Anmeldungen werden so zeitig wie möglich erbeten. Die Bestätigung erfolgt in der Reihen- folge der eingegangenen Anmeldungen. Das Seminarentgelt wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt. Teilnahmebescheinigungen werden nur auf Nachfrage erstellt.
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