Datum/Zeit
Date(s) - 14.09.2021
10:00 am - 4:00 pm
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Problem:
Lange wurde die Vergabe von freiberuflichen Leistungen „hemdsärmelig“ betrieben. Unterhalb der Schwellenwerte galt die VOL/A nicht, so dass freihändig oder sogar „direkt“ vergeben wurde. Auch oberhalb der Schwellenwerte galt das Vergaberecht nur sehr eingeschränkt. Selbst haushaltsrechtlich und in Fördermittelbescheiden war die Bindung locker, schließlich waren Preise für Planungsleistungen durch die HOAI vorgegeben. Doch diese Sonderregelungen für HOAI-Leistungen sind Vergangenheit. Der EuGH hat die Mindest- und Höchstsätze der HOAI gekippt. In der Folge ist jetzt auch für Planungsleistungen der Zuschlag nach dem niedrigsten Preis möglich – und wegen des haushaltsrechtlichen Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit grundsätzlich geboten. Ohnehin muss seit der Vergaberechtsreform 2016 oberhalb der Schwellenwerte mindestens ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Unterhalb der Schwellenwerte fordert die UVgO, dass freiberufliche Leistungen „grundsätzlich im Wettbewerb“ zu vergeben sind. Die Zeiten der Direktvergabe sind also vorbei. Für weitere Verunsicherung der Beschaffungspraxis sorgen u. a. die Rechtsprechung zur Addition von Planungsleistungen und besonders auch eine immer strengere Überprüfung der Verwendung von Fördermitteln.
Lösung:
Das Seminar will aufzeigen, wie Planungsleistungen und freiberufliche Leistungen oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte sicher vergeben werden können. Zunächst werden die Auswirkungen des Urteils EuGH, 04.07.2019 – C-377/17 u. a. für die HOAI insgesamt, bestehende Verträge und Honorarklagen skizziert. Danach folgt der Aufbau dem Ablauf eines Vergabeverfahrens. Mit zahlreichen Beispielen und praktischen Hinweisen wird auf Problemfälle hingewiesen – und Lösungsmöglichkeiten werden skizziert. Die Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung (z. B. Addition von Planungsleistungen und Geltung der HOAI) auf die Beschaffung von freiberuflichen Leistungen werden dargestellt. Ebenso werden die Folgerungen für die Beschaffungspraxis aus der Einführung des neuen technischen Verfahrens BIM (Building Information Modeling) dargestellt. Dargestellt werden auch neue Preismodelle, welche an die Stelle der alten HOAI-Honorartabellen treten und Möglichkeiten zur Angebotswertung jenseits des niedrigsten Preises.
Fragen aus dem Teilnehmerkreis sind willkommen!
Aus den Inhalten:
• Begriffe der freiberuflichen Leistungen / Planungsleistungen / HOAI-Leistungen – Abgrenzung zur (allgemeinen) Dienstleistungen
• Auswirkungen des Urteils EuGH, 04.07.2019 – C-377/17, u.a. für die HOAI insgesamt, bestehende Verträge und Honorarklagen
• Schätzung des Auftragswerts (insbesondere zu funktionalem Zusammenhang, Bauabschnitten, Leistungsphasen, Fachplanungsleistungen)
• Aktuelle Rechtsprechung zur Addition von Planungsleistungen: funktionaler Zusammenhang vs. „komplexes“ Projekt
• Wahl des richtigen Vergabeverfahrens, u.a. Umgang mit Alleinstellungsmerkmalen
• Auswirkungen der Höhe der anrechenbaren Kosten, Honorarzonen, Leistungsphasen, Umbauzuschlag, Nebenkosten und frei geplanten Ingenieurstunden
• Prozentuale Zuordnung zu Leistungsphasen
• Auswirkungen der Einführung von BIM (Building Information Modeling)
• Vertrags-/ Auftragsänderung
• Ablauf der Verfahren, insbesondere des Verhandlungsverfahrens/der Verhandlungsvergabe
• Leistungsbeschreibung / Umgang mit Umbauzuschlag
• Eignung und Ausschluss / wann und wie prüfen bei Verhandlungsvergabe / Verhandlungsverfahren?
• Wertung / Niedrigster Preis – bei Bindung an die HOAI? / Umgang mit dem Umbauzuschlag / Definition von Festpreisen und Festkosten (anrechenbare Kosten, Honorarzonen, Leistungsphasen, Nebenkosten und frei geplante Ingenieurstunden)
• Neue Preismodelle an Stelle der alten HOAI-Honorartabellen
• Kein „Mehr an Eignung“ – oder Berücksichtigung der Qualität des Personals.
Termine/Veranstaltungsort:
14.09.2021, 10:00 bis 16:00 Uhr
Referent: Herr Prof. Dr. Christopher Zeiss
Seminarentgelt*: 200,00 €
Option: 165,00 € ab 2. Teilnehmer
Das Entgelt ist nach § 4 Abs. 1 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Anmeldeformular
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Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Ansprechpartnerin: Antje Poschmann
E-Mail: seminare@sachsen-anhalt.abst.de
Telefon: 0391/ 62 30 – 446
Fax: 0391/ 62 30 – 447
Anmeldungen werden so zeitig wie möglich erbeten. Die Bestätigung erfolgt in der Reihen- folge der eingegangenen Anmeldungen. Das Seminarentgelt wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt. Teilnahmebescheinigungen werden nur auf Nachfrage erstellt.
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