Mit der Verordnung über die Auftragswerte nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A – Ausgabe 2019 – zur Ankurbelung der Wirtschaft wegen SARS-Cov-2-Pandemie (Auftragswerteverordnung – AwVO) sind abweichend von den bisherigen Verordnungen die Auftragswerte wegen der Pandemie weiterhin, zunächst bis zum 31.12.2022, angepasst worden.
Einzelheiten sind der im Download zur Verfügung stehenden Verordnung zu entnehmen.
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