neue EU-Schwellenwerte ab 01.01.2022

Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2022 angepasst. Ab dem 01.01.2022 gelten folgende EU-Schwellenwerte (in Euro):

ab 01.01.2022
Bauleistungen 5.382.000
Liefer-und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber 215.000
Konzessionen 5.382.000
Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden 140.000
Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber- Obere und oberste Bundesbehörden 431.000
Liefer- und Dienstleistungen –Verteidigung/Sicherheit – Obere und oberste Bundesbehörden 431.000
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber

*Eine Anpassung des Schwellenwertes für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht.

750.000*
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