Durch erhöhte Wertgrenzen sollen schnellere Vergabeverfahren ermöglicht und erleichtert werden. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Pressemitteilung Nr. 033/2020 des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.04.2020.
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Pressemitteilung Nr. 033/2020 erhöhte Wertgrenzen