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Herzlich Willkommen bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt!






Die Auftragsberatungsstelle ist eine gemeinschaftliche Dienstleistungseinrichtung der Handwerkskammern und der Industrie- und Handelskammern des Landes Sachsen-Anhalt 

Sprechtage

Regionale Gründertage / Beratungstage 2011 

Angebot
Individuelle Beratungen für bereits bestehende Unternehmen, Existenzgründer, Junggründer, Handwerker, Unternehmer und Freiberufler werden konzentriert angeboten. Dies ist optimal, spart Zeit und Geld.

Die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt berät und informiert zu Fragen rund um das öffentliche Auftragswesen (Präqualifizierung, Ausschreibungsdienst, Vergabe von Aufträgen etc.). Dieses Angebot gilt auch für schon bestehende Unternehmen

Termine: 08.02.2011, 08.03.2011, 12.04.2011, 10.05.2011, 14.06.2011, 13.09.2011, 11.10.2011, 08.11.2011 und 13.12.2011
jeweils von 13:30 bis 18:00 Uhr
Ort: IHK Halle-Dessau, Franckestr. 5, Eingang Grüner Winkel (über Leipziger Str.), 06108 Halle (Saale)  
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Telefonische Anmeldung wird erbeten unter 0345 / 20 43 - 335 oder 03461 / 40- 1021 (Wirtschaftsförderung Saalekreis).
Für einen individuellen Termin mit der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bitten wir um Anmeldung unter 0391 / 62 30 446.

Anlässlich der Regionalen Gründertage / Beratungstage erwartet Sie folgendes kostenfreies Angebot:


Beratungsanbieter sind:


 

Wir über uns

Wer ist die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt?

Die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ist eine Stiftung und eine gemeinschaftliche Dienstleistungseinrichtung der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern des Landes Sachsen-Anhalt und gehört zu den Selbstverwaltungseinrichtungen der sachsen-anhaltinischen Wirtschaft.

Die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ist

Als Mittler zwischen Öffentlichen Auftraggebern und der gewerblichen Wirtschaft Sachsen-Anhalts realisieren wir im wesentlichen folgende Aufgabenkomplexe:

Beratung | Benennung [Markterkundung] | Information

Die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt wirkt mit in regionalen und überregionalen Ausschüssen und Vereinigungen auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens. Sie arbeitet im Rahmen der Ständigen Konferenz der Auftragsberatungsstellen eng mit den Schwesterorganisationen in den anderen Bundesländern zusammen und hält Kontakt zu den Spitzenorganisationen der Wirtschaft DIHK und ZDH.

Stiftung "Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt"

Die Gründung

Die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt wurde im Mai 1991 als Stiftung bürgerlichen Rechts gegründet (Genehmigungsverfügung vom 16.12.1991 der Bezirksregierung Magdeburg).

Der Zweck

  1. Die Stiftung hat die Aufgabe, im Gesamtinteresse einer freien Wirtschaft, die angemessene Beteiligung der Unternehmen aus Industrie, Handel und Handwerk des Landes Sachsen-Anhalt an öffentlichen Aufträgen selbstlos zu fördern.
  2. Der unter 1. formulierte Zweck ist insbesondere durch die Förderung von Bildung und Erziehung aller an öffentlichen Aufträgen interessierten Unternehmen aus Industrie, Handel und Handwerk des Landes Sachsen-Anhalt zu erreichen.
  3. Durch Einzelberatungen, Bildungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen über alle mit dem öffentlichen Auftragswesen der Bundesrepublik Deutschland und der EU zusammenhängenden Fragen sind die Unternehmen bei ihren Bemühungen, sich erfolg- reich am Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu behaupten, zu unterstützen.

Die Stifterinnen
Die Stifterinnen der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt sind die


Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat setzt sich zusammen aus den Stifterinnen und dem Außerordentlichen Stiftungsratsmitglied (mit beratender Stimme), dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind:


Der Geschäftsführer der ABSt Sachsen-Anhalt
Herr Dipl.-Jurist Bernhard Fähnrich


Der Sitz
Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Alter Markt 8
39104 Magdeburg
Tel : 0391 6230 - 446 oder 6209-502/503 ISDN
Fax: 0391 6230 - 447
eMail: info@sachsen-anhalt.abst.de

Geschäftsstelle

Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
Alter Markt 8
39104 Magdeburg

Telefon:
0391 / 62 30 - 446
0391 / 62 09 - 502
0391 / 62 09 - 503
Fax:
0391 / 62 30 - 447

Email:
info@sachsen-anhalt.abst.de

hier gehts zum Kontaktformular

Ansprechpartner


Herr Dipl.-Jurist Bernhard Fähnrich
Geschäftsführer

Frau Angela Kersten

Sekretariat
kersten@sachsen-anhalt.abst.de

Frau Renate Wendler
Beraterin
wendler@sachsen-anhalt.abst.de

Frau Silke Glock
Sachbearbeiterin
glock@sachsen-anhalt.abst.de

Frau Sandra Schuster
Sachbeabeiterin
schuster@sachsen-anhalt.abst.de

 


 

 

Unsere Leistungen

Als Marktzugangshilfe zum öffentlichen Markt für kleine und mittlere Unternehmen und als offizieller Ansprechpartner (Markterkundungshilfe) für Öffentliche Auftraggeber des Bundes, der Länder und Kommunen bieten wir folgende Leistungen an:

Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt gelten die Entgeltordnung (Stand: 01.01.2010) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt (Stand: 01.01.1998).

Beratung für Unternehmen

Das Spektrum der Beratungs- und Informationstätigkeit reicht von

bis hin zum Verhalten gegenüber Öffentlichen Auftraggebern (Behördenmarketing) und der Klärung von Rechtsschutzfragen.

Beratungsbereiche
Diese Beratung erfolgt für alle Bereiche des öffentlichen Auftragswesens, also für den Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich im nationalen und EU-Bereich und dieses sowohl für die Unternehmen als auch für die Öffentlichen Auftraggeber.

Beratungsformen
Formen der Beratung sind die telefonische oder schriftliche Beantwortung von Anfragen, die Durchführung von Einzelberatungen in der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. bei Bedarf auch in den Unternehmen bzw. bei den Auftraggebern vor Ort.

Wer wird beraten?
Die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt berät neutral sowohl privatwirtschaftliche Bewerber als auch Öffentliche Auftraggeber. Die Grundberatung zum Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe (einschl. Auskünfte ohne Rechercheaufwand) erfolgt kostenlos. Für Auskunfts- und Spezial- bzw. Intensivberatungsleistungen gilt die Entgeltordnung der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt in der jeweilis gültigen Fassung.

Weitere Leistungen
Im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit führt die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt seit 1996 in regelmäßigen Abständen Weiterbildungsseminare zum öffentlichen Auftragswesen durch. Neben sog. Einführungsseminaren in die Grundlagen der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auch Intensivseminare zur Anwendung von VOL, VOB und VOF sowie weitere Spezialseminare zu vergaberechtlichen Themen. Außerdem beteiligt sich die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt durch die Bereitstellung von Referenten an Weiterbildungsmaßnahmen der öffentlichen Hand, der Trägerkammern und anderer Einrichtungen.

Beratung für Öffentliche Auftraggeber

Die Beratungs- und Informationsleistungen für Öffentliche Auftraggeber (ÖAG) umfassen im Wesentlichen:

eine Grundberatung (A)

Die entgeltpflichtige Grundberatung wird zu folgenden Schwerpunkten durchgeführt:

Diese Leistungen für Beschaffer erfolgen u.a. mit dem Ziel:

ein erweitertes Leistungsangebot im Rahmen eines Beratervertrages (B)

Darüber hinaus bietet die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt zur Erhöhung der Rechtssicherheit im Anwendungsgebiet des Vergaberechts bei der Vorbereitung und Durchführung von konkreten Ausschreibungsverfahren im Anwendungsbereich der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) ihr Fachwissen als Dienstleister für Öffentliche Auftraggeber entgeltlich an.

Mit dem Inkrafttreten der Vergabe- und Vertragsordnungen und deren Anwendung durch die Nachprüfungsinstanzen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe hat sich die Bedeutung und Verantwortung in den Vergabestellen bei Beschaffungen stetig erhöht. Es sind höhere Qualitäten hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Rechtssicherheit in den Vergabeprozessen durchzusetzen.
Die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt berät die Öffentlichen Auftraggeber im Zuge einer Ausschreibung in allen erforderlichen Fragen des Vergaberechts und gibt Hinweise bzw. Empfehlungen hinsichtlich der korrekten Anwendung der Vergaberichtlinien.

Diese entgeltliche Dienstleistung der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthält insbesondere folgende Leistungen:

  1. Die Vergabeunterlagen des Auftraggebers prüfen hinsichtlich
    a) der Einhaltung der Wettbewerbsregeln und der Vergabegrundsätze (u.a. Vergabe- und Vertragsordnung VOL und VOB, Vergabeordnung VOF, GWB, VgV, Landesregelungen)
    b) der Vermeidung von Diskriminierungsaspekten und ggf. Handlungsempfehlungen geben
    c) der Sicherung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
  2. In Abstimmung mit dem Auftraggeber die Vergabeunterlagen erarbeiten für die
    a) Veröffentlichung in Ausschreibungsmedien
    b) Anschreiben an die Bieter zwecks Aufforderung zur Angebotsabgabe.
  3. Die notwendigen Informationen fristgerecht an die Ausschreibungsmedien weiterleiten.
  4. Die fernmündliche Beratung (Coaching) des Auftraggebers im Verlauf des Vergabeverfahrens. 
  5. Die Angebote der Unternehmen protokollierend entgegennehmen und aufbewahren.
  6. Die Angebotsunterlagen kontrollieren auf
    a) Vollständigkeit
    b) rechnerische Richtigkeit.
  7. Ggf. fehlende Unterlagen von den Bietern einholen.
  8. Mit der Übergabe der formell geprüften Angebotsunterlagen an den Auftraggeber Handlungsempfehlungen übermitteln hinsichtlich
    a) (möglicher bzw. notwendiger) weiterer Verfahrensweisen
             * Aufklärung von Angebotsinhalten ("Bietergespräche")
             * (nicht) berücksichtigte Angebote
             * ggf. Aufhebung einer Ausschreibung
    b) Anfertigung notwendiger Aktennotizen
    c) Schriftverkehr.
  9. Den Auftraggeber bei der Angebotseröffnung als Verhandlungsleiter unterstützen.
  10. Die ausschließliche Verantwortung verbleibt als Vergabestelle beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:
    a) die Erstellung der Leistungsbeschreibung
    b) die Erarbeitung der Vertragsbedingungen für die Beschaffung
    c) die sachliche Aus- und Bewertung der Angebote
    d) die Zuschlagserteilung
     (Bei Bedarf wirkt die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bei den vorstehenden Aufgaben mit.).

Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen den Öffentlichen Auftraggebern und der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bilden eine Rahmenvereinbarung bzw. ein Beratungsvertrag.

Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Seminar - und Informationsveranstaltungen (C) Zur umfassenden Qualifizierung, Wissenserweiterung und Vermittlung praktischer Erfahrungen führt die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt regelmäßig Seminare und Informationsveranstaltungen - nach Absprache auch als Inhouseschulung - durch. Weitere Informationen dazu unter finden Sie unter dem Navigationspunkt Seminare.

Registrierung von Firmen

Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistung, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, können sich als Bewerber für zukünftige Benennungen in die Firmendatei der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt aufnehmen lassen.

Grundsätzliche Voraussetzungen sind :

Die erforderlichen Formblätter für die Registrierung -unternehmenskundliche Angaben einschl. der Übersicht über einzureichende Unterlagen zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit - werden Ihnen auf schriftlichen Antrag (Kontakt) zugesandt.

Benennung / Markterkundung

Ein Aufgabenfeld der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ist die Ermittlung und Benennung von geeigneten Bewerbern bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben an Öffentliche Auftraggeber des Bundes, der Länder und der Kommunen.
Die Benennung ist für die Öffentlichen Auftraggeber entgeltpflichtig.
Im Rahmen dieser Tätigkeit fungiert die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt als offizieller Ansprechpartner und als Instrument der Markterkundung für Öffentliche Auftraggeber.

Ausschreibungsdienst

Öffentliche Aufträge erfolgreich akquirieren

Mit ihrem Ausschreibungsdienst bietet die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt Unternehmen Unterstützung bei der Akquise öffentlicher Aufträge an.
Im Rahmen des Ausschreibungsdienstes werden das Deutsche Ausschreibungsblatt, das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union sowie das Informationsportal Bund.de orientiert an dem Liefer- und Leistungsprofil (sachlich) und des Tätigkeitsbereiches (örtlich) der registrierten Unternehmen ausgewertet.
Die selektierten Ausschreibungstexte werden tagesaktuell an diese weitergeleitet.

Der Ausschreibungsdienst macht die kosten- und zeitaufwendige Eigenrecherche überflüssig und reduziert den sonst unvermeidlich höheren Arbeitsaufwand. Gerade für solche Unternehmen, deren Leistungsspektrum sich in erheblichem Umfang am Güter- und Leistungsbedarf der öffentlichen Hand orientiert, stellt dieser Service eine wertvolle Hilfe bei der Auftragsakquisition dar. Aber auch solche Unternehmen, die nur gelegentlich den Öffentlichen Auftraggeber als Geschäftspartner suchen, können von dieser Lösung profitieren.

Die Abrechnung für den Ausschreibungsdienst erfolgt einmal jährlich basierend auf der Anzahl der erhaltenen Informationen. Grundlage hierfür bildet die nachfolgende Gebührenübersicht.

Gebührenübersicht für den Ausschreibungsdienst (Stand 01.01.2010)

1. Alle Teilnehmer am Ausschreibungsdienst der Auftragsberattungsstelle Sachsen-Anhalt zahlen einen jährlichen Grundbetrag von 60,00 € zzgl. MwSt.
2. Im Rahmen von Gruppenpauschalen sind für die übermittelten Informationen zusätzliche Beträge zu zahlen.
Daraus ergeben sich folgende Kosten:
Nutzergruppe p.a. Informationen Grundbetrag Pauschale Gesamtbetrag zzgl. MwSt.
1 bis   10 60,00 €        -   60,00 €
2 bis   25 60,00 € +   20,00 €   80,00 €
3 bis   50 60,00 € +   52,00 € 112,00 €
4 bis   75 60,00 € +   84,00 € 144,00 €
5 bis 100 60,00 € + 115,00 € 175,00 €
6 bis 150 60,00 € + 178,00 € 238,00 €
7 bis 225 60,00 € + 271,00 € 331,00 €
8 bis 300 60,00 € + 358,00 € 418,00 €
9 bis 450 60,00 € + 515,00 € 575,00 €

Bei Interesse senden Sie bitte den vollständig ausgefüllten Antrag, der im Download zur Verfügung steht, an die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt.

Präqualifizierung von Unternehmen - Das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) und PQ-VOL

1. Was ist Präqualifizierung?
Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Nachweisen nach den Vergabe- und Vertragsordnungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit (Eignung) eines Unternehmens.
Mit Vorlage des Zertifikates bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge bei den Vergabestellen gilt die Eignungsfähigkeit des Bieters für ein Jahr als erbracht. Präqualifizierung ersetzt die Einzelnachweise. 

2. Rechtlicher Rahmen des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) und des PQ-VOL
Für Sachsen-Anhalt gilt Folgendes:
Gemäß Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.11.2008 -  41-32570/3, veröffentlicht im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 16/2009 vom 11.05.2009, ist die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt als anerkannte Präqualifizierungsstelle zugelassen. Danach sind die Vergabestellen im Land Sachsen-Anhalt gehalten, die Zertifizierung der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt im Bereich von VOL/A- und VOF-Vergaben bei Vorlage des Zertifikates in jedem Fall anzuerkennen. Aus dem o.g. Runderlass folgt weiter, dass die Vergabestellen, den Bietern bereits in der Bekanntmachung die Möglichkeit der Vorlage eines solchen Zertifikates einräumen müssen.
Im VOB/A-Bereich liegt dieses im Ermessen der Vergabestelle.
Durch einen am 25.10.2007 mit der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geschlossenen Kooperationsvertrag ist die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt seit diesem Zeitpunkt auch als Zertifizierer für Ingenieure tätig.  

Auf der Grundlage der am 11.06.2010 in Kraft getretenen Thüringer Richtlinie zur Vergabe öffentlicher Aufträge werden auch thüringische Unternehmen durch die Auftragsberatungsstelle  Sachsen-Anhalt zertifiziert. Die Zertifizierung im VOL/A- Bereich ist dort zugelassen (siehe unten).

In den nachfolgend aufgeführten Bundesländern gelten folgende Regelungen: 

Gemäß § 97 Abs. 4a GWB sind Präqualifizierungsverfahren zugelassen  d.h., dass anstelle von Einzelnachweisen die Vergabestellen im gesamten Bundesgebiet vorgelegte Zertifikate anerkennen können. Diese Regelung wurde im Wesentlichen in die am 11.06.2010 in Kraft getretene VOL/A übernommen.

3. Funktionsweise
Die Unternehmen die sich zertifizieren lassen möchten, senden ihren Antrag, der unten im Download zur Verfügung steht, nebst Kopie eines Einzahlungsbeleges über den im Voraus zu zahlenden Betrag (siehe Punkt 5.) an die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg. Anträge für eine VOF-Zertifizierung sind an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, Hegelstr. 23, 39104 Magdeburg zu senden. Diese werden von dort an die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt weitergeleitet.
Nach Antragseingang setzt sich die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt unmittelbar mit dem Antragsteller in Verbindung und fordert ihn zur Einreichung der unter Punkt 4.1 und 4.2 genannten Nachweise auf.  Nach Eingang der erforderlichen Nachweise werden diese von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt auf Aktualität, Gültigkeit und Vollständigkeit überprüft. Nach positivem Abschluss der Prüfung der von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt geforderten Unterlagen erhält das Unternehmen  über die Eintragung ein Zertifikat, welches 1 Jahr gültig ist.
Die unternehmenskundlichen Daten und die zertifizierten Nachweise werden dann in den Datenbanken www.pq-abst.de (Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis) bzw. www.pq-vol.de (Präqualifizierungsverzeichnis PQ-VOL) eingestellt und sind für die Vergabestellen mit der auf dem Zertifikat eingetragenen Zertifizierungsnummer einsehbar.

Vier Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer des Zertifikates erhält das eingetragene Unternehmen von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt eine Information nebst den Verlängerungsunterlagen. Wird von dem Unternehmen die Verlängerung der Eintragung beantragt, müssen vor Fristenablauf erneut eine Vielzahl der Nachweise vorgelegt werden.

Bei Kenntnis von Änderungen an den Eintragungsvoraussetzungen (z.B. bei Insolvenz) werden die Unternehmen umgehend gesperrt. Dazu erfolgt durch die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt  u.a. wöchentlich eine Insolvenzprüfung der zertifizierten Unternehmen.

4. Nachweise
4.1. Für Unternehmen, die Leistungen im Sinne der VOL/A und Bauleistungen im Sinne der VOB/A erbringen, sind folgende Nachweise vorzulegen:

Für Unternehmen, die Leistungen im Sinne der VOL/A erbringen, sind zusätzlich folgende weitere Nachweise beizubringen:  

Darüber hinaus können freiwillig weitere gewerbespezifische Unterlagen, wie z.B. Nachweise zur Qualitätssicherung, Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b EStG etc., eingereicht werden.

4.2. Für Unternehmen, die freiberufliche Leistungen im Sinne der VOF erbringen, sind folgende Nachweise beizubringen:

Legende:
O = Original / beglaubigte Kopie    
K  = Kopie
E  = Eigenerklärung – die Formulare hierzu werden dem Antragsteller von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt zur Verfügung gestellt
GB = gültige Bescheinigung

 

 

Rechtsform

 

Nachweisart

Architekt/Ingenieur

Kapitalgesellschaft

Handelsregisterauszug

 

K

Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt

E

E

GZR 4 Unternehmen

 

O

GZR 4 bei GmbH & Co. KG für GmbH

 

O

GZR 4 bei GmbH & Co. KG für KG

 

O

GZR 3 Inhaber

O

 

GZR 3 Gesellschafter

E

E (bei KG)

GZR 3 Geschäftsführer

 

E (bei GmbH)

GZR 3 Vorstandsmitglieder

 

E (bei AG)

Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen

O

O

Krankenkassenbeitrag

GB

GB

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

E

E

Erklärung zur Insolvenz bzw. Liquidation

E

E

Zustimmungserklärung

E

E

Gewerbeanmeldung

 

K

Berufsgenossenschaft

GB

GB

Berufshaftpflichtversicherung

gem. § 33 IngG LSA

wird der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt von der Ingenieurkammer zur Verfügung gestellt

Ing.-Zeugnis

wird der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt von der Ingenieurkammer zur Verfügung gestellt

Öffentl. Bestellungs- und Eintragungsurkunde

wird der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt von der Ingenieurkammer zur Verfügung gestellt

Referenzschreiben von Auftraggebern

K

K

Referenzliste der letzten drei Jahre

E

E

Gesamtumsatz der letzten drei Jahre

E

E

Verzeichnis der Mitarbeiter, Qualifikationen, der letzten drei Jahre

E

E

techn. Ausrüstung/Fahrzeuge

E

E

CPV

E

E

Darüber hinaus können freiwillig weitere gewerbespezifische Unterlagen, wie z.B. Nachweise zur Qualitätssicherung, Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b EStG etc., eingereicht werden.

5. Kosten
Für jede Neueintragung wird ein Betrag in Höhe von 180,00 € (einhundertachtzig) zzgl. gesetzl. MwSt. und für jede der möglichen jährlichen Verlängerungen ein Betrag in Höhe von 130,00 € (einhundertdreißig) zzgl. gesetzl. MwSt. erhoben, der jeweils im Voraus per Überweisung auf das Konto der Auftragsberatungsstelle bei der HypoVereinsbank AG Magdeburg, Konto-Nr. 298 459 25, BLZ 200 300 00, zu entrichten ist.

6. Ziel der Präqualifizierung von Unternehmen
Ziel der Präqualifikation von Unternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. PQ-VOL ist es:

7. Sonstiges
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, welches im Download zur Verfügung steht.´

Vorteile der Präqualifizierung null Vorteile für Vergabestellen

Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen haben die Beschaffer zu prüfen, ob die Unternehmen die unternehmensbezogenen Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gem. §§ 6, 6 EG VOL/A,  §§ 6, 6a VOB/A bzw. §§ 4, 5 VOF vollständig, aktuell und in gültiger Form erbracht haben.

Im Zuge des Bürokratieabbaus bietet die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt Unternehmen die Möglichkeit der Präqualifizierung  im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. PQ-VOL an. Grundlage hierfür ist der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.11.2008 – 41-32570/3, veröffentlicht im Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 16/2009 vom 11.05.2009. Danach sind die Vergabestellen im Land Sachsen-Anhalt gehalten, in ihren Bekanntmachungen der Bieterseite mitzuteilen, dass das Zertifikat / die Zertifikate der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt für VOL/A- und VOF-Vergaben bei Vorlagen in jedem Falle anzuerkennen sind. Bei VOB-Vergaben liegt dieses im Ermessen der Vergabestelle.
Das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) ist ein Verzeichnis über zertifizierte Firmen, die Leistungen im Sinne der VOL/A, Bauleistungen im Sinne der VOB/A oder freiberufliche Leistungen im Sinne der VOF erbringen. Zertifizierte Firmen, die Leistungen nach der VOL/A und freiberufliche Leistungen nach der VOF anbieten, sind  gleichzeitig zudem im PQ-VOL zertifiziert.

Nach der erfolgreichen Prüfung der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Unternehmens erhält dieses ein Zertifikat, welches für die Dauer eines Jahres gültig ist und bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge anstelle der unternehmensbezogenen Einzelnachweise im Kopie bei der Vergabestelle eingereicht werden kann. Zum Zeitpunkt der Ausstellung des Zertifikates / der Zertifikate wurden der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt von dem Unternehmen alle für die Zertifizierung relevanten Nachweise  vollständig und aktuell vorgelegt und von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt überprüft.
Die unternehmenskundlichen Daten und die Nachweise der zertifizierten Firmen werden für die  Öffentlichen Auftraggeber auf elektronischen Datenbanken zur  Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Der Zugriff auf diese Datenbanken ist  für die Vergabestellen kostenfrei.
Auf der Datenbank des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) www.pq-abst.de finden sich neben den von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt zertifizierten Firmen auch Unternehmen aus Sachsen, Brandenburg und Thüringen wieder. Die Daten und Nachweise einer  Firma, deren Zertifikatsnummer dem Öffentlichen Auftraggeber bekannt ist, sind über diese Zertifikatsnummer direkt abrufbar. Um einen Zugriff auf die übrigen registrierten Firmen erhalten zu können, ist die Anforderung von Logindaten bei der Auftragsberatungsstelle erforderlich. Ein entsprechender Antrag steht unten zum Download zur Verfügung.
Die Präqualifizierungsdatenbank PQ-VOL www.pq-vol.de agiert bundesweit.Der Zugriff auf die unternehmenskundlichen Daten der zertifizierten Firmen ist nicht passwortgeschützt. Für die Einsichtnahme der hinterlegten Nachweise der Unternehmen ist jedoch die Kenntnis der Zertifikatsnummer erforderlich.     

Bei Kenntnis von Änderungen an den Eintragungsvoraussetzungen (z.B. bei Insolvenz) werden die Unternehmen umgehend gesperrt. Dazu erfolgt durch die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt  u.a. wöchentlich eine Insolvenzprüfung der zertifizierten Unternehmen .
Auftragsbezogene Nachweise, die nicht Bestandteil des Unterneherm- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) bzw. PQ-VOL sind, müssen von den Öffentlichen Auftraggebern zusätzlich in der Bekanntmachung aufgeführt werden. Dies können z.B. Nachweise über eine angemessene Versicherung, eine Referenzliste von vergleichbaren  Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre unter Angabe von Ansprechpartner, Wertvolumen und Telefonnummern oder aber auch der Nachweis über bestimmte Qualitätssicherungsverfahren sein.
Einen Überblick über die Nachweise, die Grundlage der jeweiligen Zertifizierung sind, erhalten Sie unter dem Navigationspunkt "Präqualifizierung von Unternehmen".   

Zusammengefasst ergeben sich aus der Präqualifizierung von Unternehmen folgende Vorteile für die Vergabestellen:

Für weitere Informationen steht Ihnen die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt gerne zur Verfügung.

Vorteile für Unternehmen

Öffentliche Auftraggeber verlangen bei ihren Auftragsvergaben nach VOL/A, VOB/A und VOF regelmäßig diverse Nachweise bzw. Bescheinigungen für die Prüfung der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Unternehmens.
Für die Firmen bedeutet dies, dass sie bei jeder Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag immer wieder die gleichen Dokumente aktuell und vollständig einreichen müssen.

Mit der Präqualifizierung im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) für Unternehmen die Leistungen im Sinne der VOL/A, Bauleistungen im Sinne der VOB/A oder freiberufliche Leistungen im Sinne der VOF erbringen und zusätzlich im PQ-VOL für Firmen die Leistungen nach der VOL bzw. freiberufliche Leistungen nach der VOF anbieten werden die unternehmensbezogenen Nachweise bereits vorab geprüft und durch ein Zertifikat der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bestätigt. Damit gilt die unternehmensbezogene Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Dauer eines Jahres als erbracht.
Auftragsbezogene Nachweise, beispielsweise der Nachweis über eine bestimmte Versicherung oder der Nachweis eines Qualitätsmanagementverfahrens, die von der Vergabestelle in der Bekanntmachung mitgeteilt werden, müssen zusätzlich neben dem Zertifikat mit dem Angebot vorgelegt werden.

In Sachsen-Anhalt ist durch den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 21.11.2008 – 41-32570/3 geregelt, dass die Vergabestellen die Präqualifizierung der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bei VOL/A- und VOF-Vergaben in jedem Falle und bei VOB/A-Vergaben nach Ermessen anzuerkennen haben.

Die unternehmenskundlichen Daten und die im Einzelnen zertifizierten Nachweise werden den Öffentlichen Auftraggebern auf den elektronischen Datenbanken www.pq-abst.de und www.pq-vol.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. So können Vergabestellen auf den Datenbanken auch gezielt für bestimmte Ausschreibungen nach Unternehmen recherchieren.  
 
Einen Überblick über die einzelnen Nachweise, die bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt für eine Zertifizierung eingereicht werden müssen, erhalten Sie unter dem Navigationspunkt „Präqualifizierung von Unternehmen“.

Für registrierte Unternehmen ergeben sich durch die Zertifizierung folgende Vorteile:

Das Antragsformular sowie das Merkblatt stehen im Download zur Verfügung.

Gerne steht Ihnen die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt für weitere Informationen zur Verfügung.

Übersicht der Öffentlichen Auftraggeber

Durch den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 21.11.2008 - 41-32570/3 -, veröffentlicht im Ministerialblatt Sachsen-Anhalt Nr. 16/2009 vom 11.05.2009, gilt ab diesem Zeitpunkt für die Vergabestellen im Land Sachsen-Anhalt Folgendes:

Für die Vergabe von Leistungen (Bereich VOL/A) und die Vergabe von freiberuflichen Leistungen (VOF) wird von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ein regionales Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis geführt. In Sachsen-Anhalt ist die Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt für das bundesweit agierende Präqualifizierungsverzeichnis PQ-VOL ebenfalls Zertifizierer.   
Sind Bieter in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bzw. in das
PQ-VOL eingetragen, gelten die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die Zertifizierung der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bezieht. Die Zertifizierung der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt ist von den Vergabestellen in Sachsen-Anhalt  in jedem Fall anzuerkennen. Bei VOB/A-Vergaben liegt die Anerkennung im Ermessen der Vergabestelle.

Die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Beschaffungsstellen haben von der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bereits Logindaten erhalten und haben so die Möglichkeit, auf der regionalen Datenbank www.pq-abst.de die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle gelisteten Unternehmen einzusehen, die hinterlegten Nachweise seperat abzuprüfen und gezielt Unternehmen für bestimmte Ausschreibungen zu recherchieren. 
Die unternehmenskundlichen Daten der auf der bundesweiten Datenbank im VOL-Bereich www.pq-vol.de gelisteten Unternehmen sind frei zugänglich. Jedoch sind die hinterlegten Nachweise nur mit Kenntnis der Zertifikatsnummer einsehbar. 
 

(mit Klick auf den Spaltentitel kann eine Sortierung nach "Nr", "Name" oder "Ort" erfolgen)


Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Reiner Haseloff; Jörg Herrmann,
Präsident der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt und Bernhard Fähnrich,
Geschäftsführer der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt bei der
Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.

 

Pressemitteilung Elbereport, 28.10.2007
Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis jetzt auch für Ingenieure Pressemitteilung der IHK Magdeburg, 13.10.2006
Bürokratieabbau in Sachsen-Anhalt schreitet voran
50. Firma im Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis aufgenommen Firmen zum Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Firma Zehm, Burg bei Magdeburg
Günther Zehm möchte das Unternehmer-und Lieferantenverzeichnis, kurz ULV, nicht mehr missen. "Bei jedem öffentlichen Auftrag erspart uns das eine Menge Zeit und Geld", sagt der Geschäftsführer der Zehm Vertrieb und Service GmbH in Burg.


Dorothea Hecker, Geschäftsführerin der Sporleder & Hecker Hochbau GmbH, Quedlinburg

„Dort bekomme ich schnell und effektiv die entscheidenden Informationen zu diesem wichtigen Thema vermittelt.“

Firma Wichmann Datentechnik Sangerhausen GmbH
Mein Unternehmen beteiligt sich ständig an öffentlichen Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen. Dabei sind neben dem eigentlichen Liefer- und Leistungsangebot eine Vielzahl von Unterlagen und Nachweisen mit einzureichen, einige davon sind im Original erforderlich und müssen regelmäßig in der entsprechenden Stückzahl von der ausstellenden Einrichtung neu abgefordert werden. Durch die Einführung des ULV sparen wir Zeit für die Beschaffung, das Zusammenstellen und den Versand geforderter Unterlagen und können uns somit besser auf die Inhalte der Ausschreibungen konzentrieren. Ferner können Bearbeitungsfehler bei den Formalitäten (fehlende bzw. unvollständige Unterlagen) vermieden werden. Ich halte das ULV deshalb für ein sinnvolles Modell zur effizienteren Arbeit. Bleibt zu hoffen, dass künftig noch mehr Öffentliche Auftraggeber das ULV nutzen und damit die Einsparungen für die Bieter noch signifikanter werden.

Firma City-Schutz GmbH, Schönburg
Effektiver bei der Bearbeitung von öffentlichen Ausschreibungen

  

Pressemitteilung Volksstimme vom 11.07.2009
Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen jetzt noch einfacher
Ab 01.09.2009 bundesweite Datenbank im VOL-Bereich

Presse

Pressemitteilung Norddeutsches Handwerk vom 05.11.2009
Nicht für alle lohnend - Präqualifizierung ist die vorgelagerte, unternehmensbezogene Prüfung und Zertifizierung der Eignungsnachweise eines Anbieters / Bewerbers.

 

Ausgewählte Links Hier finden Sie wichtige Internetadressen für das öffentliche Auftragswesen (wird laufend ergänzt! Online - Dienste für Ausschreibungen

Ausschreibungs-ABC
http://www.vergabe24.de

Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt
http://www.ausschreibungsanzeiger.com

Ausschreibungsanzeiger Thüringen
http://www.ausschreibungsanzeiger-thueringen.de

Ausschreibungsblatt des Landes Brandenburg
http://www.ausschreibungen-brandenburg.de

Ausschreibungsdienst
(abc-upload des ausschreibungs-abc)
http://www.ausschreibungsdienst.de

bfai - Ausschreibungen
http://www.bfai.com

bi - online
http://www.bi-ausschreibungsdienste.de

Deutsches Ausschreibungsblatt
http://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de

Hessische Ausschreibungsdatenbank
http://www.had.de

ibau Informationsdienst
http://www.ibau.de/oef_aus/gui.html_main

Informations-Portal zum Vergabewesen in Sachsen
http://www.vergabe-abc.de

Institutional Procurement
(Ausschreibungen der Weltbank)
http://www.worldbank.org/html/extdr/business/rfps.htm

Mandaport
http://www.mandaport.de

Plattform des Bundes
(für Ausschreibungen)
http://www.evergabe-online.de

RegioTenders
http://www.1epos.net

Submission
http://www.submission.de

Submissionsanzeiger-Online
http://submissionsanzeiger.de

Subreport
http://www.subreport.de
http://www.subreport-elvis.de

Supplement des Amtsblatt der EG/SIMAP
http://simap.eu.int
http://ted.publications.eu.int

Vergabeportal Nordrhein-Westfalen
http://www.vergabe.nrw.de

Öffentliche Auftraggeber

Beschaffungsamt des BMI
http://www.Bescha.bund.de

Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung
http://www.bwb.org/AG-Bund/verginfo.htm

Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
http://www.bgr.de

Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung - Ausschreibungen
http://www.ble.de

Hochbauverwaltung Bayern
http://www.vergabe.bayern.de

Stadt Magdeburg
(<<< Wirtschaft <<< Ausschreibungen)
http://www.magdeburg.de

Technisches Polizeiamt des LSA
http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/index.php?id=ausschreibungen

Beratungs- und Informationsstellen

Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt
http://www.sachsen-anhalt.abst.de

Auftragsberatungsstellen (in den Ländern)
http://www.abst.de

Baudienst
http://www.baudienst.de

BAULINKS.de
http://www.baulinks.de

Bauindustrie - die deutsche Bauindustrie – Ausschreibungsdatenbanken
http://www.bauindustrie.de/seiten/links.php3?rubid=3

BauNetz.de
http://www.BauNetz.de

Bauportal
http://www2.din-bauportal.de

Bund - das Dienstleistungsportal des Bundes
http://www.bund.de

Bundesverband für Umweltberatung
(Informationsdienst für umweltverträgliche Beschaffung)
www.beschaffung-info.de

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
http://www.bmvbw.de

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
http://www.bmwi.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/oeffentliche-auftraege.html

Deutsche Bauindustrie-Bauportale
http://www.bauindustrie.de/seiten/links.php3?rubid=4

Deutscher Städte- und Gemeinbund
Vergabeinformationssystem
http://www.dstgb-vis.de

Euro-Info-Center
http://www.eic.de

forum vergabe e.V.
http://www.forum-vergabe.de

GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen)
http://www.gaeb.de

Handwerk
http://www.handwerks-centrum.de

Kompetenzzentrum öffentliche Aufträge
http://www.oeffentliche-auftraege.de

SCR (Gemeinsamer Dienst der EU-Kommision)
http://europa.eu.int/comm/scr/tender/index.htm

Sonstiges

Amtliches TL-Verzeichnis der Bundesverwaltungen
http://www.bwb.org

Behördenverzeichnis Sachsen-Anhalt
http://www.stala.sachsen-anhalt.de/Internet/Home/Veroeffentlichungen/Behoerdenverzeichnis/index.html

Bundesanzeiger Verlag
http://www.bundesanzeiger.de

Bundesministerium der Justiz
http://www.gesetze-im-internet.de

Bundeskartellamt
(u.a. Entscheidungen des Bundeskartellamtes im Bereich Vergabewesen
<<<<<< Entscheidungen)
http://www.bundeskartellamt.de

Bundeswehr/Wirtschaft
(Reform <<< Bundeswehr & Wirtschaft)
http://www.bundeswehr.de

EG-Amtsblätter
neuer Informationsservice des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Kommission
http://europa.eu.int/eur-lex

Forschungsstelle für Verwaltungsrechtsmodernisierung und Vergaberecht
http://www.ruhr-uni-bochum.de/burgi

g.e.b.b
(Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbh)
http://www.gebb-mbh.de

gaeb - Dateien für das Bauwesen
http://www.gaeb-viewer.de

Kommunales Sachsen-Anhalt
http://www.komsanet.de

Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt)
(u.a. Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT- Leistungen)
http://www.kbst.bund.de

Statistisches Landesamt
(Amtliches Behördenverzeichnis Sachsen-Anhalt)
http://www.statistik.sachsen-anhalt.de

Universität Saarbrücken
juristisches Internet-Projekt /Recherchen rund um das Vergaberecht
http://www.jura.uni-sb.de/internet

Vergabehandbuch
http://www.vergabehandbuch.de

Vergabesenate/Vergabekammern (Entscheidungen) Vergabekammer des Bundes
http://www.bundeskartellamt.de/WDeutsch/entscheidungen/entscheidungen.shtml

Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichtes
http://www.justiz.bayern.de/bayoblg/Rechtsprechung/Vergabe/vergabe.html

Vergabesenat des OLG Celle
http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de

Vergabesenat des OLG Dresden
http://www.justiz.sachsen.de/gerichte/homepages/olg

Vergabesenat des Thüringer OLG:
http://www.thueringen.de/olg/urteil/infothek10.html

Vergabekammmer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=16467

VERIS - VErgabeRechtInformationsSystem
http://www.vergabedatenbank.de

Wegweiser
http://www.wegweiser.de

Online-Dienst

Der Erfolg oder Mißerfolg eines Unternehmens hängt nicht unwesentlich davon ab, wie es seinen Informationsbedarf deckt. Dieses gilt im besonderen Maße für den Öffentlichen Markt, da sich bis heute die in den Verdingungsordnungen enthaltenen Bestimmungen alles andere als wettbewerbsfreundlich hinsichtlich ihrer Transparenz herausgestellt haben. Eine Ausnahme bilden die aus den EU - Richtlinien abgeleiteten Publizitätsvorschriften (Pflicht zur Veröffentlichung im Amtsblatt der EU für alle öffentlichen Auftraggeber). In Deutschland prägen immer noch eine Vielzahl von Ausschreibungsblättern diesen Markt.

Einige Bundesländer sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, ihre Beschaffungsstellen anzuweisen, in sog. Landesausschreibungs-anzeigern ihre Ausschreibungen zu veröffentlichen (z.B. in Sachsen-Anhalt).

Insbesondere für viele kleine und mittlere Unternehmen sind die Fragen der optimalen Informationsgewinnung (wer, was und zu welchen Zeitpunkt wird ein für das Unternehmen relevanter Beschaffungsbedarf ausgeschrieben) nicht oder ungenügend gelöst.

Einige "Anzeiger" haben den Weg ins Internet eingeschlagen und bieten zusätzlich Online - Dienste an, die eine leichtere und umfassende Recherche ermöglichen. Außerdem geben einige Öffentliche Auftraggeber Hinweise auf ihre geplanten Ausschreibungen im Internet. Siehe auch "Ausgewählte Links".

Die Auftragsberatungsstelle kommt ihrem Informationsauftrag (Markterschliessungsauftrag) dadurch nach, daß sie die bei ihnen registrierten Unternehmen auch über nationale und internationale öffentlich oder öffentlich bekanntgemachte Ausschreibungen informiert (INFO - Dienst).

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Ausschreibungs - Informations - Dienst INFO - Dienst wird ab 1. 7. 1998 schrittweise das Dienstleistungsangebot der ABSt um folgende Leistungen erweitert:

Hierbei handelt es sich um entgeltpflichtige Leistungen (Entgeltordnung), die auf der Basis eines Auftrages durchgeführt werden.

Für weitere Information nehmen sie bitte mit uns Kontakt auf.

zurück Rechtsgrundlagen zur öffentlichen Auftragsvergabe null BUND null SACHSEN-ANHALT null ÜBRIGE BUNDESLÄNDER null Entscheidungen zum Vergaberecht null EUGH null BUND null LÄNDER null BGH null Ziele der E-Vergabe Voraussetzungen für die E-Vergabe
  1. Von der Vergabestelle müssen mit der Vergabebekanntmachung digitale Vergabeunterlagen bereitgestellt werden können.
  2. Bieter müssen in der Lage sein, diese Vergabeunterlagen digital zu bearbeiten.
  3. Die Vergabestelle muss die digitale Angebotsabgabe zulassen, d. h. durch die Bieter muss die verschlüsselte Rückführung der digital vorliegenden und mit elektronischer Signatur versehenen Angebote erfolgen.

Achtung:
Seit dem 01.01.2010 vergibt und akzeptiert der Bund Angebote nur noch elektronisch. Bereits seit 2006 erlauben es die VOL und VOF, dass öffentliche Auftraggeber nur noch elektronische Angebote annehmen können.
Lediglich bei Ausschreibungen von Bauleistungen auf Grundlage der VOB unterhalb des EU-Schwellenwertes von 4.845.000 Euro sind noch schriftliche Angebote zugelassen.  

Notwendig: Schaffung organisatorischer und technischer Voraussetzungen bei Vergabestellen und Bietern!

E-Vergabe mit dem Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt

Im Januar 2005 gab der Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt den Startschuss zur elektronischen Vergabe.

Alle Vergabestellen und Bieter in Sachsen-Anhalt können die dafür entwickelten Softwarelösungen

nutzen. 

 

Sie bilden zusammen mit dem Vergabeportal Vergabe24 eine Komplettlösung für die elektronische Vergabe und decken den Gesamtprozess des Vergabeverfahrens vollständig ab.

Strategie zur Einführung der E-Vergabe

Stufenmodell

Der Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt bietet den Vergabestellen den schrittweisen Übergang zur E-Vergabe in einem Stufenmodell an:

  1. webgestützte Ausschreibung mit Hilfe des Ausschreibungsdienstes abc-upload
  2. digitale Bereitstellung der Vergabeunterlagen durch die Vergabestellen an den Ausschreibungsanzeiger mit den Auswahloptionen für die Bieter
  3. Digitale Geschäftsprozessunterstützung bei der Auswertung der Angebote (Papierform)
  4. Entgegennahme digitaler Angebote (E-Vergabe) 

 Weitere Informationen

 

 

Vergabestellensoftware abc-connect Elektronische Vergabe mit abc-connect

Zunächst legt die Vergabestelle ein neues Vergabeverfahren an und wählt entsprechend dem Vorhaben die Verfahrensvorlage und -art aus. Gesteuert über den Aktivitätenassistent werden dann Schritt für Schritt alle für die Vorbereitung und Veröffentlichung notwendigen Daten erfasst und aus den integrierten EVM-Formularen die Vergabeunterlagen erstellt. Wichtig: die EVM-Formulare werden in einer vom Bieter ausfüllbaren und zusätzlich in einer zum Ausdrucken geeigneten Form (PDF) erzeugt. Weitere Dateien, z. B. das Leistungsverzeichnis, Baubeschreibungen oder Pläne, können importiert und die Vergabeunterlagen so vervollständigt werden. Lässt die Vergabestelle für dieses Verfahren die elektronische Angebotsabgabe zu, generiert abc-connect vor der Veröffentlichung die zur Verschlüsselung der Angebote notwendigen öffentlichen Schlüssel. Signaturkarten oder zusätzliche Verschlüsselungs-Software sind nicht notwendig. Nach der Komplettierung aller Unterlagen übergibt die Vergabestelle Bekanntmachung und Vergabeunterlagen per Mausklick zur Veröffentlichung an den Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt. Zusammen wird beides auf dem Vergabeportal Vergab24 im ausschreibungs-abc veröffentlicht.

Die Bieter recherchieren und laden die Vergabeunterlagen direkt vom Server in die Bietersoftware abc-cockpit. Alternativ können sie die Vergabeunterlagen über Vergabe24 in Papierform bestellen. Dafür bietet der DVZ- Verlag den Druck- und Versand-Service für Vergabeunterlagen an. Somit ist gewährleistet, dass kein Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird.

abc-connect unterstützt die elektronische Submission. Die Vergabestelle lädt die elektronischen Angebote vom Angebots- und Kommunikationsserver abc-governikus herunter, entschlüsselt sie unter Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips, öffnet, prüft und bewertet sie. Schriftlich eingegangene Angebote können in das System eingepflegt werden. Zum Abschluss des Verfahrens werden Niederschrift, Bieterbenachrichtigungen und der Vergabevermerk erstellt.

Vorteile

Der Einsatz von abc-connect erleichtert den Übergang zur elektronischen Vergabe und bringt enorme Vorteile:

zurück abc-connect ist eine E-Vergabesoftware für Vergabestellen. In abc-connect verwaltet und archiviert die Vergabestelle ihre Ausschreibungsverfahren. Die Software führt die Anwender rechtskonform durch den gesamten Ausschreibungsprozess - von der Vorbereitungs- über die Veröffentlichungsphase bis zur Angebotsöffnung. Die einzelnen Arbeitsschritte: Projektdaten erfassen, Formulare ausfüllen, Vergabeunterlagen erstellen, Bekanntmachung veröffentlichen, elektronische Angebote downloaden und öffnen, Erstellen der Niederschrift und des Vergabevermerks werden der Reihe nach bearbeitet. Auch das Aufheben von Vergaben ist möglich. Alle Vorgänge werden umfassend für eine Nachverfolgung protokolliert. Bietersoftware abc-cockpit

Mit der Bietersoftware abc-cockpit können die Bieter die vom Vergabeportal Vergabe24 heruntergeladenen Vergabeunterlagen verwalten, digital bearbeiten und ein nach dem deutschen Signaturgesetz signiertes und verschlüsseltes Angebot elektronisch abgeben. abc-cockpit unterstützt die Anbindung der führenden Signaturkarten-Anbieter. Das Ausdrucken und Abgeben des Angebotes in Papierform ist ebenfalls möglich.

 

Elektronische Vergabe mit abc-connect und abc-cockpit

Die Vergabestelle hat mit Hilfe der Vergabestellensoftware abc-connect Vergabeunterlagen erstellt. Gemeinsam mit der Bekanntmachung wurden diese durch den Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt auf dem Vergabeportal Vergabe24 im ausschreibungs-abc veröffentlicht. Die Bieter recherchieren und laden die Vergabeunterlagen direkt vom Server in ihr abc-cockpit. Wer sein Angebot nicht elektronisch bearbeiten will, bestellt die Vergabeunterlagen wie bisher in Papierform. Dafür bietet der DVZ- Verlag den Vergabestellen einen Druck- und Versand-Service für Vergabeunterlagen an. Somit ist gewährleistet, dass kein Bieter vom Verfahren ausgeschlossen wird.

Durch den Download der Vergabeunterlagen wird im abc-cockpit ein neues Projekt angelegt. Die anschließende Bearbeitung erfolgt in drei Schritten: 1. Sichtung der Vergabeunterlagen, 2. Angebot erstellen und 3. Angebot abgeben. Der Vorteil: Der Bieter kann die für die Angebotsabgabe notwendigen Formulare gleich am Bildschirm ausfüllen. Zur Bearbeitung von GAEB-Dateien ist das Programm Offerte-L der RIB Software AG integriert. So kann bei Bauausschreibungen das Leistungsverzeichnis im GAEB-Format direkt im abc-cockpit bearbeitet werden. Wer sein eigenes Kalkulationsprogramm nutzen will, exportiert die GAEB-Datei in dieses Programm, bearbeitet sie und importiert sie wieder in abc-cockpit. Die sonstigen Anlagen können angesehen oder ausgedruckt und zusätzliche Dokumente oder Nebenangebote (falls zulässig) hinzugefügt werden. Ein Aktivitätenassistent steuert die Bearbeitung der Unterlagen und zeigt an, bei welchem Arbeitsschritt man sich augenblicklich befindet.

Bei zugelassener elektronischer Angebotsabgabe und vorausgesetzt, der Bieter will sein Angebot elektronisch abgeben, signiert (unterschreibt) und verschlüsselt er dieses. Dazu benötigt er eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät. Signatur und Verschlüsselung werden durch abc-cockpit umfassend unterstützt. Zusätzliche Verschlüsselungs- oder Signatur-Software ist nicht notwendig. Anschließend gibt er das Angebot elektronisch ab. Bis zum Submissionstermin wird es sicher auf dem Angebots- und Kommunikationsserver abc-governikus aufbewahrt. Bis zur Angebotsöffnung kann der Bieter sein Angebot jederzeit ändern oder zurückziehen. Als Bestätigung, dass das Angebot ordnungsgemäß und rechtsgültig abgegeben wurde, erhält er einen Signaturbeleg. Ist die elektronische Angebotsabgabe nicht zugelassen, wird das Angebot ausgedruckt und auf dem herkömmlichen Weg abgegeben.

Bieter, die abc-cockpit nutzen möchten, können die Software vom Vergabeportal Vergabe24 herunterladen und auf dem eigenen Rechner installieren. Dazu loggen sie sich mit ihrer Zugangskennung in das ausschreibungs-abc ein und bestellen Vergabeunterlagen in elektronischer Form. Vor dem Download der Vergabeunterlagen folgt die Aufforderung zum Herunterladen des abc-cockpit.

zurück Angebots- und Kommunikationsserver abc-governikus

Für die elektronische Angebotsabgabe steht der Angebots- und Kommunikationsserver abc-governikus zur Verfügung. Er basiert auf der Governikus-Technologie der Bremen Online Services GmbH und dient der sicheren Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter unter Einbeziehung der elektronischen Signatur. Die Kommunikation erfolgt auf der Grundlage des OSCI-Nachrichtenstandards, der im Rahmen des Media@Komm-Projektes entwickelt und gezielt für den Einsatz im E-Government konzipiert wurde. Damit setzen der Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt und die ausschreibungs-abc-GmbH auf den führenden Standard für die sichere und verschlüsselte übermittlung von rechtsverbindlichen Erklärungen.

 

Durch die Einführung der Elektronischen Vergabe ergeben sich für die öffentliche Hand und die Wirtschaft gleichermaßen erhebliche Vorteile. Bei den Vergabestellen stehen die Optimierung und Beschleunigung interner Verwaltungsabläufe, die Standardisierung des Formularwesens sowie die Einsparung von Kosten und Arbeitszeit im Vordergrund. Die Bieterseite erwartet neben einer Zeit- und Kostenersparnis bei der Erstellung der Angebote mehr Transparenz und bessere Wettbewerbsbedingungen.

 

Der Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt unterstützt die Vergabestellen und Bieter aus Sachsen-Anhalt bei der Einführung der Elektronischen Vergabe. Schon jetzt nutzen zahlreiche Vergabestellen den Elektronischen Ausschreibungsdienst abc-upload unter www.vergabe24.de sowie den Druck- und Versand-Service für Vergabeunterlagen. Sie geben ihre Vergabebekanntmachungen und -unterlagen online auf und bieten diese im ausschreibungs-abc auf dem Vergabeportal Vergabe24 zur Einsicht und zum Download an. Bewerber, die noch nicht am elektronischen Verfahren teilnehmen wollen, erhalten die Vergabeunterlagen vom Ausschreibungsanzeiger auf dem Postweg.

zurück Ausschreibungsdienst abc-upload abc-upload - ein Dienst für ausschreibende Stellen zur digitalen Übermittlung von Vergabebekanntmachungen und Vergabeunterlagen

Der Ausschreibungsanzeiger Sachsen-Anhalt stellt mit dem Elektronischen Ausschreibungsdienst abc-upload auf dem Vergabeportal Vergabe24 ein System zur Verfügung, mit dem Vergabestellen „Schritt für Schritt“ zur Elektronischen Vergabe übergehen können. Dabei bleibt das Vergabeverfahren immer in der Hand der Vergabestelle. Sie allein entscheidet, ob das System nur zur Übermittlung des Bekanntmachungstextes an den Ausschreibungsanzeiger genutzt wird oder ob die Vergabeunterlagen bzw. Teile davon für die Bewerber auf dem Vergabeportal Vergabe 24 zur Verfügung gestellt werden.

Die digitale Bereitstellung von Vergabebekanntmachungen und Vergabeunterlagen über das Internet ist der erste Schritt auf dem Weg zu einer medienbruchfreien elektronischen Ausschreibung und Vergabe. Sie ermöglicht dem Bewerber, die Unterlagen online einzusehen und sich so detailliert über den Inhalt der Ausschreibung zu informieren. Wer am Verfahren teilnehmen will, kann sich die Vergabeunterlagen direkt vom Server herunterladen oder in Papierform bestellen. Der Ausschreibungsprozess wird rationalisiert, Zeit und Kosten werden eingespart.

Die Nutzung ist für ausschreibende Stellen in Sachsen-Anhalt kostenfrei. Sie benötigen lediglich einen PC mit Internetanschluss und eine Zugriffskennung.

zurück Anträge und Hinweise null Bewerbererklärung Sachsen-Anhalt null Musterformulare null